Zum Hauptinhalt springen
  • reitferien-see.jpg
  • zweikinderaufdemrichtigenweg.jpg
  • reitferien-bach.jpg
  • reitferien-sempachersee.jpg
  • reitferien_wiese.jpg
  • reitferien-pool2.jpg
  • gelb.jpg
  • reitferien-pool.jpg

Organisatorisches zu den Reitferienwochen


Anreise

jeweils am Montag zwischen 10.00 Uhr

Abreise

jeweils am Freitag um 16 Uhr

Kosten

reguläres Lager: 965Fr. 
Intensivwoche exkl. Prüfung: 1250FR.
Intensivwoche inkl. Prüfung: 1670Fr. 

 

Was die Kinder benötigen

  • strapazierfähige Kleider
  • guter Regenschutz
  • Wanderschuhe
  • gut angepasster Reithelm (kann bei uns für Fr. 5.– geliehen werden)
  • Badekleid und Badetuch
  • wenn vorhanden Schlafsack
  • persönliche Wäsche und Toilettensachen
  • Sackgeld ca. Fr. 20.–

Versicherung

Die Kinder müssen eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung haben. Alle Reitschüler müssen privat gegen Unfall versichert sein.
Der Ponyhof Schwarzenberg lehnt als Veranstalter jegliche Haftung ab.
Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene oder vergessene Ausrüstungsgegenstände können nicht nachgeschickt werden. Verlorengegangenes oder vom Teilnehmer beschädigtes Ausrüstungsmaterial des Ponyhofs muss ersetzt werden.

Impfung

Wir empfehlen eine Zeckenimpfung und Starrkrampfimpfung, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Allergien

Bei Bienen- oder Wespenstichallergien ist es sehr wichtig, dass Sie uns darüber Informieren und uns die nötigen Notfallmedikamente persönlich überreichen.

Diäten

Gegen Aufpreis von Fr. 150.– pro Person und Woche sind wir in der Lage auf Lebensmittelallergien Rücksicht zu nehmen.

Telefon

Die Kinder können direkt über die Nummer 062 773 10 15 erreicht werden.
Natels empfehlen wir zu Hause zu lassen, da der Empfang bei uns sehr schlecht ist.

Päckli

Sind immer willkommen, besonders Kuchen oder etwas, das für alle reicht.

Fotos/Videos

Fotos und Namen dürfen von uns auf unserer Homepage, in Zeitungs- oder Jahresberichten verwendet werden. Selbstverständlich gehen wir sorgsam mit Fotos um. Wenn Sie dies nicht möchten, bitte vermerken Sie dies auf der schriftlichen Anmeldung. Im Gegenzug erwarten wir von Ihnen, dass auch Sie ebenso sorgsam mit Fotos von uns, den Menschen, die hier ein und ausgehen, unseren Tieren und unserem Betrieb umgehen. Es ist verboten irgendwelche Bilder öffentlich im Internet zu posten!

Anmeldung

Auf eine Anmeldung folgt unsererseits eine Bestätigung mit einer entsprechenden Rechnung dazu.

Annullierung

Zur Deckung des Arbeitsaufwandes und der Spesen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.–.
Kurzfristige Abmeldungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
30–15 Tage: 30% des Gesamtbetrags
14–8 Tage: 50% des Gesamtbetrags
7–0 Tage: 70% des Gesamtbetrags

Haftung

1. Der/Die anmeldende Person, bestätigt, dass er/ sie Bekanntheit davon hat, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zu Folge hat, das bei der Ausübung des Reitsports inkl. Bei Aufenthalt auf dem Ponyhof in Kauf genommen werden muss.
2. Der/ Die anmeldende Person bestätigt insbesondere, dass das Reiten und der Umgang auf eigene Gefahr stattfindet und der Ponyhof für Schäden aus Unfall und beim Reiten und beim Umgang mit Pferden (Personenschäden und Sachschäden) in keiner Weise aufkommt.
3. Dieser Haftungsausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst gegebenenfalls auf eine Unfallversicherung oder einen anderen Sozialversicherungsträger oder andern Versicherungsträger übergehen.
4. Der / Die anmeldende Person bestätigt, dass er / sie im Rahmen einer Privathaftpflicht Versicherungsschutz geniesst und zusätzlich über eine entsprechende gültige Unfall-bzw. Krankenversicherung verfügt.
5. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch Erziehungsberechtigte erforderlich. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichtspflicht entlassen.
6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen.
7. Mit der Anmeldung für den Aufenthalt im Ponyhof bestätigt der/ die angemeldete Person, die Belehrung vollumfänglich verstanden zu haben und er/ sie verzichtet auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche.